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   LAG Düsseldorf, 22.01.2016 - 6 Sa 901/15   

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LAG Düsseldorf, 22.01.2016 - 6 Sa 901/15 (https://dejure.org/2016,5555)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.01.2016 - 6 Sa 901/15 (https://dejure.org/2016,5555)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Januar 2016 - 6 Sa 901/15 (https://dejure.org/2016,5555)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Stufenlaufzeiten nach § 16 Abs. 3 TV-L - Anrechnung einschlägiger Berufserfahrungen

  • IWW

    Art. 45 AEUV, 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 492/11, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 Ar... bGG, § 520 ZPO, § 256 ZPO, Art. 7 der Verordnung Nr. 493/2011, § 4 Abs. 2 S. 3 TzBfG, Art. 7 EUV, Art. 7 Abs. 4 Verordnung (EU) Nr. 492/2011, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 45 Abs. 2 AEUV, Art. 7 Abs. 1 EUV, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • LAG Düsseldorf PDF

    Art. 45 AEUV, Art. 7 Abs. 1 EUV Nr. 492/2011, § 16 Abs. 2 u. 3 TV-L
    Stufenlaufzeiten nach § 16 Abs. 3 TV-L - Anrechnung einschlägiger Berufserfahrungen

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stufenlaufzeiten nach § 16 Abs. 3 TV-L; Anrechnung einschlägiger Berufserfahrungen

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung bei der Berechnung der Stufenlaufzeit im Rahmen des TV-L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2016, 323
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 05.12.2013 - C-514/12

    Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebs -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.01.2016 - 6 Sa 901/15
    Insoweit hat sich der Kläger auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 05.12.2013 - C 514/12 - berufen.

    Ebenso wie in dem vom EuGH im Urteil vom 05.12.2013 - C-514/12 - zu beurteilenden Sachverhalt, liege ein Verstoß gegen Art. 45 AEUV und 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 492/11 vor, weil grenzüberschreitend tätige "Wanderarbeiter" mittelbar in dem garantierten Recht auf Freizügigkeit beeinträchtigt würden.

    Art. 7 Abs. 1 EUV stellt nur eine besondere Ausprägung des in Art. 45 Abs. 2 AEUV enthaltenen Diskriminierungsverbots auf dem speziellen Gebiet der Beschäftigungsbedingungen und der Arbeit dar und ist daher ebenso auszulegen wie Art. 45 Abs. 2 AEUV (vgl. EuGH v. 05.12.2013 - C-514/12 - Zentralbetriebsrat, Rn. 23, juris; EuGH v. 26.10.2006 - C-371/04 - Rn. 17, juris).

    Dies wäre der Fall, wenn sie sich ihrem Wesen nach stärker auf Wanderarbeitnehmer als auf inländische Arbeitnehmer auswirken können und folglich die Gefahr besteht, dass sie Wanderarbeitnehmer besonders benachteiligen (vgl. EuGH v. 05.12.2013 - C-514/12 - Rn. 26, juris).

    Darüber hinaus muss in einem derartigen Fall ihre Anwendung geeignet sein, die Verwirklichung des in Rede stehenden Ziels zu gewährleisten und darf nicht über das hinausgehen, was zu seiner Erreichung erforderlich ist (EuGH v. 05.12.2013 - C-514/12 Zentralbetriebsrat).

    Es stellt einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses dar, mit der Gewährung von Vorteilen die Bindung an einen bestimmten Arbeitgeber zu erreichen (jeweils offen gelassen vom EuGH in den Urteilen v. 05.12.2013 - C-514/12 Zentralbetriebsrat, Rz. 38, v. 30.09.2003 - C-224/01 Köbler, Rz. 83 und v. 15.01.1998 - C.15/96 - Rn. 27; bejahend: LAG Berlin - Brandenburg v. 08.10.2015 - 5 Sa 660/15 - Rn. 76; Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, AEUV Art. 45 Rn. 380).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.10.2015 - 5 Sa 660/15

    Einstufung - einschlägige Berufserfahrung - Unterbrechung - mittelbare

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.01.2016 - 6 Sa 901/15
    Dies lässt sich aber nicht auf den Erwerb einschlägiger Berufserfahrung bei anderen Arbeitgebern übertragen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg v. 08.10.2015 - 5 Sa 660/15 - Rn. 61, juris).

    "Soweit" aus Tarifverträgen folgende Benachteiligungen nicht Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten träfen, müsse es auch nach Art. 7 Abs. 4 Verordnung (EU) Nr. 492/2011 bei dem Grundsatz verbleiben, dass unionsrechtliche Freizügigkeitsbestimmungen nur zu Gunsten derjenigen Unionsbürger Anwendung finden, die von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen bzw. machen wollen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg v. 06.10.2015 - 7 Sa 773/15 - Rn. 25 ff.; LAG Berlin-Brandenburg v. 08.10.2015 - 5 Sa 660/15 - Rn. 71, juris ).

    Es stellt einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses dar, mit der Gewährung von Vorteilen die Bindung an einen bestimmten Arbeitgeber zu erreichen (jeweils offen gelassen vom EuGH in den Urteilen v. 05.12.2013 - C-514/12 Zentralbetriebsrat, Rz. 38, v. 30.09.2003 - C-224/01 Köbler, Rz. 83 und v. 15.01.1998 - C.15/96 - Rn. 27; bejahend: LAG Berlin - Brandenburg v. 08.10.2015 - 5 Sa 660/15 - Rn. 76; Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, AEUV Art. 45 Rn. 380).

    erbringen können (ebenso LAG Berlin-Brandenburg v. 08.10.2015 aaO).

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 571/12

    Stufenzuordnung bei Vorbeschäftigung in Teilzeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.01.2016 - 6 Sa 901/15
    Das setzt grundsätzlich voraus, dass der Beschäftigte die Berufserfahrung in einer Tätigkeit erlangt hat, die in ihrer eingruppierungsrechtlichen Wertigkeit der Tätigkeit entspricht, die er nach seiner Einstellung auszuüben hat (BAG v. 27.03.2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 17, AP Nr. 6 zu § 16 TV-L; BAG v. 21.11.2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 45, AP Nr. 5 zu § 16 TV-L).

    Dabei kommt es nicht auf die formale Bewertung der Tätigkeit durch den Arbeitgeber, sondern auf die entgeltrechtlich zutreffende Bewertung an (BAG v. 27.03.2014 aaO; BAG v. 24.10.2013 - 6 AZR 964/11 - Rn. 20, AP Nr. 4 zu § 16 TV-L).

  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11

    Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.01.2016 - 6 Sa 901/15
    § 16 Abs. 3 S. 1 TV-L sieht im Unterschied zu § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L, der für die Stufenzuordnung nach der Einstellung die Anrechnung einschlägiger Berufserfahrung, die in vorherigen Arbeitsverhältnissen erworben worden ist, ausdrücklich anordnet, für den Stufenaufstieg keine Anrechnung der bei der Stufenzuordnung nicht verbrauchten Zeit einschlägiger Berufserfahrung aus früheren Arbeitsverhältnissen (Restlaufzeit) vor (BAG v. 21.02.2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 17, AP Nr. 3 zu § 16 TV-L).

    Die in unbefristeten Arbeitsverhältnissen erworbene Berufserfahrung würde dann tariflich stärker honoriert als die in mehreren aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverhältnissen erlangte (BAG v. 21.02.2013 aaO).

  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.01.2016 - 6 Sa 901/15
    Es stellt einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses dar, mit der Gewährung von Vorteilen die Bindung an einen bestimmten Arbeitgeber zu erreichen (jeweils offen gelassen vom EuGH in den Urteilen v. 05.12.2013 - C-514/12 Zentralbetriebsrat, Rz. 38, v. 30.09.2003 - C-224/01 Köbler, Rz. 83 und v. 15.01.1998 - C.15/96 - Rn. 27; bejahend: LAG Berlin - Brandenburg v. 08.10.2015 - 5 Sa 660/15 - Rn. 76; Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, AEUV Art. 45 Rn. 380).
  • EuGH, 03.10.2006 - C-17/05

    Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.01.2016 - 6 Sa 901/15
    Die Honorierung der Verrichtung besserer Arbeit stellt in der Regel ein legitimes Ziel der Entgeltpolitik und einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses dar (vgl. im Bereich der Altersdiskriminierung für die Anerkennung von Berufserfahrungen: EuGH v. 18.06.2009 - C88/08 - Rn. 47, juris; EuGH v. 03.10.2006 - C-17/05 - Cadman, Rn. 34, juris).
  • EuGH, 26.10.2006 - C-371/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.01.2016 - 6 Sa 901/15
    Art. 7 Abs. 1 EUV stellt nur eine besondere Ausprägung des in Art. 45 Abs. 2 AEUV enthaltenen Diskriminierungsverbots auf dem speziellen Gebiet der Beschäftigungsbedingungen und der Arbeit dar und ist daher ebenso auszulegen wie Art. 45 Abs. 2 AEUV (vgl. EuGH v. 05.12.2013 - C-514/12 - Zentralbetriebsrat, Rn. 23, juris; EuGH v. 26.10.2006 - C-371/04 - Rn. 17, juris).
  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 155/97

    Funktionsvorbehalt für Beamte - Bankenaufsicht

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.01.2016 - 6 Sa 901/15
    Käme man allerdings zu dem Ergebnis, dass § 16 Abs. 3 TV-L gegen Art. 45 AEUV, Art. 7 EUV verstieße und sich lediglich der Kläger nicht unmittelbar darauf berufen könne, weil es an einem Auslandsbezug fehle, so würde sich gegebenenfalls das Problem der sog. umgekehrten Diskriminierung stellen (vgl. hierzu BAG v. 11.08.1998 - 9 AZR 155/97 - AP Nr. 45 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.01.2016 - 6 Sa 901/15
    Das setzt grundsätzlich voraus, dass der Beschäftigte die Berufserfahrung in einer Tätigkeit erlangt hat, die in ihrer eingruppierungsrechtlichen Wertigkeit der Tätigkeit entspricht, die er nach seiner Einstellung auszuüben hat (BAG v. 27.03.2014 - 6 AZR 571/12 - Rn. 17, AP Nr. 6 zu § 16 TV-L; BAG v. 21.11.2013 - 6 AZR 23/12 - Rn. 45, AP Nr. 5 zu § 16 TV-L).
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 735/07

    Eingruppierung "Koordinator der Sanitätsstation" in der Chemischen Industrie

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 22.01.2016 - 6 Sa 901/15
    Ein Arbeitnehmer kann von einem Arbeitgeber nicht begehren, ihn "einzugruppieren", weil es sich bei der Eingruppierung um einen rein geistigen Akt der wertenden Zuordnung einer bestimmten Tätigkeit zu einem Tätigkeitsmerkmal einer Vergütungsordnung handelt (vgl. BAG v. 22.10.2008 - 4 AZR 735/07 - Rn. 16, AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Chemie).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2015 - 7 Sa 773/15

    Zuordnung zu einer Entgeltstufe nach § 16 TV-L bei höherwertiger Vorbeschäftigung

  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 964/11

    Stufenzuordnung bei Einstellung eines zuvor befristet Beschäftigten auf einer

  • LAG Köln, 20.09.2016 - 12 Sa 161/16

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten bei der Stufenzuordnung nach dem

    In der nach der Entscheidung des EuGH vom 05.12.2013 ergangen landesarbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zur Parallelproblematik in § 16 TV-L ist teilweise vertreten worden, einem deutschen Arbeitnehmer sei es in einem Rechtsstreit mit einem deutschen Arbeitgeber verwehrt, sich auf eine etwaige Unionsrechtswidrigkeit des § 16 TV-L zu berufen, weil es am erforderlichen Auslandsbezug fehle (so LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.10.2015,5 Sa 660/15 u. a.; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.01.2016, 1 Sa 17/15; LAG Niedersachsen, Urteil vom 11.02.2016, 6 Sa 421/15 E, juris, Rn 55; offen gelassen von LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.2016, 6 Sa 901/15, juris,Rn 81 - 83).
  • LAG Sachsen, 30.11.2016 - 8 Sa 401/16

    Anrechnung von Berufserfahrung und Restlaufzeiten bei der Stufenzuordnung eines

    Vorliegend kommt ein Verstoß der tariflichen Regelungen in § 16 Abs. 2 und 3 TV-L schon deshalb nicht in Betracht, weil es dem für die Anwendung der europarechtlichen Vorschriften maßgeblichen Auslandsbezug der tariflichen Normen fehlt (so auch Sächs. LAG v. 13.01.2016 - 2 Sa 260/15 - u. v. 25.05.2016 - 2 Sa 452/15 - LAG Berlin-Brandenburg v. 08.10.2015 - 5 Sa 660/15 - ZTR 2016, 199 ; LAG Düsseldorf v. 22.01.2016 - 6 Sa 901/15 - ZTR 2016, 323 ).
  • LAG Hessen, 14.06.2016 - 13 Sa 676/15

    § 16 Abs. 2 und 3 TV-H ist im Wissenschaftsbereich dahingehend auszulegen, dass

    Teilweise wird vertreten, dass § 16 Abs. 2 S. 4 TV-H in der Fassung des § 40 Nr. 5 Ziffer 1 TV-H kein tariflicher Anspruch auf die Anrechnung von Restzeiten bestünde (vgl. insoweit Sponer/Steinherr/Braun, TVÖD Gesamtausgabe, 158.AL5/2016, 2.4 Anerkennung von einschlägigen Vorzeiten mit Unterbrechungen Rn. 10; LAG Düsseldorf 22. Januar 2016 - 6 Sa 901/15 -, zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz 20. Oktober 2010 - 8 Sa 416/10 -, zitiert nach juris, allgemein zu einem fehlenden Einspruch auf Berücksichtigung von Restlaufzeiten für den Stufenaufstieg).
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